Seit Gründung unserer Anwohner*inneninitiative Hufeisern gegen Rechts haben wir immer wieder die Unterstützung der örtlichen Polizei bei der Sicherung unserer Veranstaltungen und Aktivitäten gesucht.
Vor allem die Zusammenarbeit mit der Ermittlungsgruppe Rechtsextremismus (EG Rex) beruhte von unserer Seite auf der Grundlage der Integrität der zugehörigen Polizeibeamten.
Als 2016 die EG Rex unter Innensenator Henkel (CDU) aufgelöst wurde, gab es von unserer Seite Protest.
Die Forderung ihrer Weiterexistenz wurde von uns nachdrücklich in Gesprächen mit Vertreter*innen verschiedener Parteien sowie der Leitung der Polizeidirektion 5 vertreten.
Vor allem mit zwei Beamten der Gruppe gab es einen recht intensiven Meinungsaustausch, der so weit ging, dass mindestens einer der beiden Polizisten häufig bei unseren Treffen anwesend war.
Auch bei den direkten Gesprächen mit einzelnen Mitgliedern unserer Initiative, die von rechten Gewaltangriffen betroffen waren, legten die beiden Beamten ein für uns begrüßenswertes Engagement an den Tag und traten als besorgte Ratgeber in Erscheinung.
Nun müssen wir erfahren, dass gegen einen der beiden Beamten, Stefan K., ein Gerichtsverfahren wegen führender Beteiligung an einem rassistischen Gewaltübergriff gegenüber einem Geflüchteten läuft.
Nach Zeugenaussagen habe er den Geflüchteten verprügelt und sich in nationalistischer und rassistischer Weise im Rahmen dieser kriminellen Handlung geäußert.
Der Umstand, dass im Rahmen der Neuköllner rechtsmotivierten Straftaten, unter deren Betroffene sich auch Mitglieder unserer Initiative befinden, mittlerweile vielfältige Verdachtsmomente existieren, die auf eine - mindestens geistige - Kumpanei von Mitgliedern der Ermittlungsbehörden und der rechten Gewalttäter sowie deren politisches Umfeld hinweisen, lässt die uns gegenüber an den Tag gelegte vertrauensheischende Haltung des betreffenden Beamten als ein übles Täuschungsmanöver erscheinen.
Für uns ergibt sich daraus eine weitere Begründung, warum die Kette rechter Straftaten in Neukölln nicht abreißt und die Aufklärungsquote immer noch die Größe Null beträgt.
Die aktuellen Hinweise auf die rechtspopulistische Gesinnung des Leiters der Abteilung 231 der Berliner Staatsanwaltschaft, zuständig für Staatsschutzdelikte, den Datenabfluss aus Berliner Polizeicomputern in rechte Chatgruppen, die Weigerung der Berliner Polizei, der Datenschutzbeauftragten die zur Aufklärung notwendigen Unterlagen über fragwürdige Abfragen zu den Daten von zwei von rechten Angriffen betroffenen Neuköllner*innen aus dem Polizeicomputer sowie die bisher unbefriedigende Arbeit der „BAO Fokus” zeigen deutlich, wie notwendig die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist.
Wir sehen in der von Innensenator Geisel angekündigten Kommission von zwei bis drei externen Experten in der Polizei zur Aufklärung des „Neukölln-Komplexes” keine Lösung. Die vielfältigen Widersprüche und Ungereimtheiten in der Ermittlungspraxis, die bisher bekannt geworden sind, waren kein Ergebnis der behördeninternen Arbeit, sondern wurden durch Journalisten, Rechtsanwälte und zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen an die Öffentlichkeit gebracht.
Auch die neue Kommission ist auf die Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden angewiesen.
Gerade die zeigen aber dazu wenig bis keine Bereitschaft.
Im Gegensatz dazu besitzt ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss die notwendigen Rechte zur Akteneinsicht und Zeugenvernehmung, um den Umgang der Ermittlungsbehörden mit den rechten Straftaten in Neukölln zu untersuchen und auf der Grundlage zu ihrer Aufklärung beizutragen.
Es obliegt den gewählten Volksvertretern im höchsten politischen Organ unserer Stadt, dem Abgeordnetenhaus, ihrer Verantwortung gerecht zu werden, und mit ihrem parlamentarischen Instrument - dem Untersuchungsausschuss - den rechten Terror in Neukölln zu beenden.